Ziehen Sie alternative Medizin wie Akupunktur, Homöopathie, Osteopathie oder Chiropraktik in Betracht? Sie fragen sich, ob diese Behandlungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Versicherung für alternative Medizin wissen müssen, damit Sie eine gut informierte Entscheidung treffen können.
Ist die Alternativmedizin in der Grundversicherung eingeschlossen?
Die Kosten für alternative Medizin werden von der Grundversicherung nicht erstattet. Wenn Sie wollen, dass diese Behandlungen (teilweise) erstattet werden, brauchen Sie eine Zusatzversicherung. Es ist wichtig, dass Sie sorgfältig prüfen, welche Zusatzversicherung Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Nicht alle alternativen Behandlungen werden erstattet, auch nicht von der Zusatzversicherung.
Behandlungen, die oft von der Zusatzversicherung erstattet werden, sind:
- Akupunktur
- Homöopathie
- Chiropraktik
- Osteopathie
- Andere Formen, wie Naturheilkunde, Phytotherapie und orthomolekulare Medizin
Informieren Sie sich immer über die Bedingungen Ihrer Krankenversicherung, um zu prüfen, welche Behandlungen erstattet werden.
Was kostet eine alternative Behandlung?
Die Kosten für alternative Behandlungen variieren je nach Art der Behandlung und des Therapeuten. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele:
- Akupunktur: durchschnittlich 60 € pro Behandlung. Bei kurzen Beschwerden sind in der Regel 3 bis 6 Behandlungen erforderlich (€ 180,-bis € 360,-). Bei längeren Beschwerden können es bis zu 8 bis 12 Behandlungen sein (€ 480,-bis € 720,-).
- Homöopathie: Eine Erstkonsultation kostet im Durchschnitt zwischen 120 und 165 €, Folgekonsultationen zwischen 60 und 85 €.
- Osteopathie: durchschnittlich € 100,- pro Konsultation. Oft reichen 3 bis 4 Behandlungen aus, um eine Verbesserung zu erzielen (300 € bis 400 €).
- Chiropraktik: Die erste Konsultation kostet im Durchschnitt 80 €, die Folgebehandlungen durchschnittlich 60 € pro Stunde. Im Durchschnitt sind 6 bis 7 Behandlungen erforderlich (360 € bis 420 €).
Alternative Arzneimittel
Einige Heilpraktiker verschreiben Medikamente, zum Beispiel homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel. Alternative Arzneimittel werden von der Grundversicherung nicht erstattet. Nur mit einer Zusatzversicherung können Sie dafür eine (teilweise) Rückerstattung erhalten. Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Versicherer und Zusatzpaket unterschiedlich.
Für die Erstattung von alternativen Arzneimitteln gelten in der Regel zusätzliche Bedingungen:
- Ärztliche Verschreibung: Das Medikament muss von einem im BIG-Register eingetragenen Arzt verschrieben worden sein.
- Art des Arzneimittels: Nicht alle Arzneimittel werden erstattet; es muss sich um Arzneimittel handeln, die registriert sind. Dabei kann es sich um eine Registrierung nach dem niederländischen Arzneimittelgesetz und im so genannten G-Standard des Z-Index (einer nationalen Liste von Arzneimitteln) handeln. Ihr Arzt oder Ihre Apotheke wird wissen, ob das Medikament registriert ist.
- Abgabe über eine Apotheke: Das Arzneimittel muss von einer zugelassenen Apotheke oder einem abgebenden Arzt abgegeben worden sein. Medikamente, die direkt vom Arzt abgegeben werden, werden in der Regel nicht erstattet.
- Abrechnung im Rahmen des Gesamtbudgets: Die Kosten für alternative Arzneimittel werden häufig im Rahmen des Höchstbetrags abgerechnet, den Sie pro Jahr für alternative Behandlungen geltend machen können. Daher können sich die Kosten für Behandlungen und Arzneimittel gegenseitig beeinflussen.
Wie funktioniert die Zusatzversicherung für alternative Medizin?
Die Kostenerstattung für alternative Medizin ist häufig wie folgt strukturiert:
- Erstattungshöchstbetrag pro Jahr: Es gibt einen Höchstbetrag, den Ihre Krankenkasse pro Jahr erstattet.
- Erstattungshöchstbetrag pro Behandlung und Tag: Es gibt einen Höchstbetrag, der pro Tag für Behandlungen oder Konsultationen erstattet wird. Die Erstattung pro Tag liegt oft zwischen 20 und 40 €. Das ist fast immer weniger als die Kosten der Behandlung. Sie bekommen dann nicht die gesamte Rechnung erstattet und müssen einen Teil davon selbst bezahlen.
- Alternative Arzneimittel: Die Kosten für alternative Arzneimittel werden ebenfalls aus dem Budget für alternative Behandlungen erstattet.
- Art der Behandlung: Es ist gut zu wissen, dass nicht jede Form der alternativen Medizin erstattet wird, auch nicht mit einer Zusatzversicherung.
Anforderungen an die Entschädigung
Für die Erstattung alternativer Behandlungen gelten häufig die folgenden Bedingungen:
- Registrierte Therapeuten: Die Behandlung muss von einem qualifizierten Therapeuten durchgeführt werden, der einem anerkannten Berufsverband angehört.
- Anforderungen an die Rechnung: Die Versicherer stellen bestimmte Anforderungen an die Rechnung, um den Anspruch bearbeiten zu können. Zum Beispiel muss der AGB-Code angegeben werden. AGB steht für Allgemeine Datenverwaltung. Wenn ein Arzt einen AGB-Code hat, wird er in einem nationalen Register der Gesundheitsdienstleister aufgeführt. Es kann weitere Anforderungen geben. Diese sind auf der Website der Krankenkasse zu finden, und in der Regel sind auch die Ärzte gut informiert.
- Es gibt weitere Anforderungen, die sich von einem Versicherer zum anderen unterscheiden. So verlangen die Krankenkassen CZ und VGZ, dass der Arzt über ein bestimmtes Maß an medizinischem Grundwissen oder psychosozialem Grundwissen verfügt. Auch dies kann auf der Website der Krankenkasse nachgelesen werden.
Der Selbstbehalt
Die Alternativmedizin wird von der Zusatzversicherung vergütet. Diese Kosten werden also nicht von der Selbstbeteiligung abgedeckt, was nur bei der Grundversicherung der Fall ist.
Nützliche Tipps
- Prüfen Sie, ob der Gesundheitsdienstleister Ihrer Wahl von Ihrer Krankenkasse benannt ist. Nur Behandlungen und Konsultationen von ausgewiesenen Gesundheitsdienstleistern sind erstattungsfähig.
- Es ist in der Regel uninteressant, eine Zusatzversicherung nur für alternative Medizin abzuschließen, da die Prämie dann höher ist als die Erstattung. Für ein Paket mit einer Erstattung für alternative Medizin von bis zu 40 € pro Tag bis (etwa) 300 € pro Jahr zahlen Sie bald 20 bis 25 € pro Monat (240 bis 300 € pro Jahr). Da Sie maximal 40 € pro Tag erstattet bekommen, müssen Sie mindestens 6 bis 8 Mal hingehen, bevor die Erstattung die Prämie übersteigt. Wenn Sie also davon ausgehen, dass Sie weniger Behandlungen benötigen, ist es besser, die Behandlungen selbst zu bezahlen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung in Erwägung ziehen, weil Sie auch andere Leistungen in Anspruch nehmen, kann dies von Vorteil sein.
- Vergleichen Sie die Zusatzkrankenversicherungen, Prämien und Bedingungen in unserem Krankenversicherungsvergleich, um die beste Wahl zu treffen.
Schlussfolgerung
Alternative Medizin kann eine wertvolle Ergänzung zur regulären Versorgung sein, wird aber von der Grundversicherung nicht übernommen. Je nach Ihren Vorlieben und den von Ihnen benötigten Behandlungen kann eine Zusatzversicherung hilfreich sein. Informieren Sie sich gut und vergleichen Sie die Versicherungen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Die Vorteile einer Gruppenkrankenversicherung
- Sie profitieren von höheren Erstattungen als bei einer Einzelversicherung.
- Die Krankenversicherung ist für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder da.
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