KHN Verzekeringen spricht täglich mit Gaststättenunternehmern und stellt fest, dass diese häufig die folgenden Fragen zur Prüfung einer elektrischen Anlage haben: Wer ist zuständig, wie oft sollte ich diese Prüfung durchführen lassen, welche Art von Prüfung ist erforderlich, von wem sollte ich diese Prüfung durchführen lassen und welche Schritte sollte ich nach Erhalt des Prüfberichts unternehmen. Im folgenden Artikel beantwortet KHN Verzekeringen diese Fragen und gibt zusätzliche Tipps und Ratschläge.
Die meisten Versicherungspolicen enthalten eine Klausel, die besagt, dass Sie die Elektroinstallation in Ihrem Gastronomiebetrieb mindestens alle fünf Jahre überprüfen lassen müssen. Wenn Sie einen (Brand-)Schaden erleiden, ohne dass eine Inspektion (rechtzeitig) durchgeführt wurde, kann dies bedeuten, dass der Versicherer Ihnen den Schaden nicht bezahlt. Das Gesetz über die Arbeitsbedingungen verpflichtet Gaststättenunternehmer außerdem dazu, ihren Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Das bedeutet, dass das Arbeitsschutzgesetz auch besagt, dass Sie die Elektroinstallation in Ihrem Gastronomiebetrieb überprüfen lassen müssen.
Viele Gaststättenunternehmer, die Räumlichkeiten mieten, denken, dass der Vermieter für diese Kontrolle zuständig ist. Wir stellen fest, dass dies häufig ein Missverständnis zwischen dem Vermieter und dem Gaststättenunternehmer ist, was in einigen Fällen dazu führt, dass keine Inspektion durchgeführt wird. Für den Versicherer spielt es keine Rolle, wer die Inspektion durchgeführt hat. Im Falle eines (Brand-)Schadens müssen Sie im Besitz eines gültigen Inspektionsberichts sein und die Reparaturerklärung vorlegen können.
Im Falle eines Brandschadens möchten Sie nicht von Ihrem Vermieter abhängig sein, der davon ausgeht, dass alles gut geregelt ist. Deshalb ist es wichtig, ein Gespräch mit Ihrem Vermieter zu führen, in dem Sie vorschlagen können, die Kosten für eine solche Inspektion gemeinsam zu tragen. Schließlich profitieren beide Parteien von einer brandsicheren Umgebung.
Nicht jeder Installateur darf eine Inspektion durchführen. Es ist wichtig, diese Inspektion von einem spezialisierten Unternehmen durchführen zu lassen. Die KHN-Versicherung arbeitet eng mit folgenden Unternehmen zusammen: Synorga, Arepa Inspexx und Parkstad Inspections.
Wenden Sie sich an das Inspektionsunternehmen, um ein individuelles Angebot zu erhalten. Als Anhaltspunkt: Eine Inspektion der Elektroinstallation (auf der Grundlage von 250 m2 Gastronomiefläche und 2 Verteilerkästen) kostet etwa 550 €.
Sie haben die Inspektion durchführen lassen und den Inspektionsbericht erhalten. Oft sind Sie aber noch nicht am Ziel. Der Bericht enthält Reparaturpunkte, die behoben werden müssen. Diese Reparaturpunkte können von jedem Installateur behoben werden, vorzugsweise von einem Sterkin-Installateur. Natürlich können Sie dies auch mit dem Vermieter besprechen, um zu klären, wer für was aufkommt. Berücksichtigen Sie Punkte, die mit einer bestimmten Benutzerfunktion repariert werden müssen, wie z. B. ein Kombidämpfer. Andere Reparaturstellen hingegen sind ein fester Bestandteil der Immobilie, wie z. B. ein Zählerschrank.
Wenn alle Reparaturpunkte behoben wurden, muss der betreffende Installateur eine Reparaturbescheinigung ausfüllen. Sobald wir eine Kopie der Inspektionsbescheinigung erhalten haben, ist die Akte vollständig.
Die Versicherer verlangen zunehmend eine NTA8220-Inspektion (auch bekannt als Scope 10). Früher wurde eine NEN3140-Inspektion verlangt. Worin besteht der Unterschied? Eine NTA8220-Inspektion konzentriert sich mehr auf die Brandsicherheit. Wenn Sie derzeit eine genehmigte NEN3140-Inspektion haben, ist diese Inspektion bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Hinweis: Nach Ablauf dieser Frist verlangt der Versicherer eine NTA8220-Inspektion.