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Worauf muss ich achten, wenn ich einen Imbiss übernehme?

Geschrieben von: Admin | Jun 30, 2025 8:24:18 AM

Sie gehen regelmäßig in die örtliche Imbissbude, um eine Pommes frites, ein Kroketten-Sandwich oder eine Bärentatze mit Erdnusssoße zu essen. Als Sie bei einem Ihrer Besuche auf Ihre Bestellung warten, erzählt Ihnen der Besitzer, dass er sein Geschäft zum Verkauf anbietet. Nachts fällt es Ihnen schwer, einzuschlafen. Sie träumen schon seit Jahren von einem eigenen Geschäft, ist das Ihre Chance? Am liebsten würden Sie das Geschäft gleich am nächsten Morgen abschließen, aber es ist besser, wenn Sie sich vorher über ein paar Dinge informieren. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie einen Imbiss übernehmen wollen.

 

Wer ist der Eigentümer?

 

Zunächst einmal: Wem gehört das Unternehmen und ist er auch Eigentümer der Räumlichkeiten? Oder mietet er sie und von wem? Wie sieht der Mietvertrag aus und wie lange läuft er? Wie ist der Zustand der Räumlichkeiten? Gibt es sichtbare oder unsichtbare Mängel und werden diese vor Ihrem Einzug behoben? Oder müssen Sie das selbst tun? Ist der Kauf- oder Mietpreis realistisch? Hat der derzeitige Eigentümer Schulden oder Verpflichtungen gegenüber Dritten, z. B. Lieferanten? Wenn ja, erwartet der Verkäufer, dass Sie diese von ihm übernehmen? Bevor Sie den Imbiss verantwortungsvoll übernehmen, müssen Sie Antworten auf diese Fragen haben.

 

Werden Sie das derzeitige Personal übernehmen?

 

Wenn Sie planen, sieben Tage die Woche geöffnet zu haben, brauchen Sie Personal. Müssen Sie Personal suchen oder können Sie es vom derzeitigen Eigentümer übernehmen? Wenn Sie mit dem derzeitigen Personal weitermachen, sollten Sie sich im Voraus gut über dessen Rechte und Pflichten informieren. Wie sieht ihr Vertrag aus? Wann haben sie ihr letztes Gehalt erhalten und wie viele Urlaubsstunden haben sie noch? Gibt es Zusagen für Pensionsrückstellungen oder Gehaltserhöhungen? Bitten Sie den (Buchhalter des) Verkäufers, Ihnen die neuesten Informationen schwarz auf weiß zu geben, damit Sie keine unerwarteten Ausgaben oder andere Überraschungen erleben.

 

Übernehmen Sie das Inventar und welchen Wert hat es?

 

Bei der Übernahme eines Catering-Unternehmens übernehmen Sie häufig auch den Geschäftswert (den unsichtbaren Mehrwert des Unternehmens) und das Inventar. Denken Sie dabei an (Küchen-)Geräte, Möbel, Geschirr, Gläser und Besteck sowie Lagerbestände. Bitten Sie den derzeitigen Eigentümer um eine vollständige Inventarliste, einschließlich Marke, Typennummer und Anschaffungsjahr von wertvollen Gegenständen wie Maschinen und Elektronik. Versichern Sie das Inventar dann zum Anschaffungswert und nicht zum aktuellen Marktwert. Wenn etwas kaputt geht, können Sie schnell ein neues Gerät kaufen.

 

Sind die Inspektionen der elektrischen Anlagen in Ordnung?

 

In den meisten Versicherungspolicen ist eine Klausel enthalten, wonach elektrische Anlagen in Gaststätten mindestens alle fünf Jahre überprüft werden müssen. Wenn Ihr Imbiss von einem Brand heimgesucht wird, ohne dass eine Inspektion (rechtzeitig) durchgeführt wurde, könnte dies bedeuten, dass der Versicherer Ihnen den Schaden nicht bezahlt. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz über die Arbeitsbedingungen Sie als Gaststättenunternehmer, Ihren Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt daher auch die Kontrolle der elektrischen Anlagen Ihres Restaurants vor. Lesen Sie in diesem Artikel mehr über die Inspektion von elektrischen Anlagen.

 

Welche Versicherungen hat der derzeitige Eigentümer?

 

Für Ihren Imbiss sind eine Reihe von Versicherungen notwendig, einige werden empfohlen. Erkundigen Sie sich nach den Versicherungspolicen des derzeitigen Eigentümers, prüfen Sie, ob sie aktuell sind und die Versicherungssummen stimmen. Vielleicht können Sie sie von ihm übernehmen? Ziehen Sie einen Versicherungsexperten hinzu, damit Sie feststellen können, ob irgendwelche Versicherungen fehlen, bevor Sie sich zur Übernahme des Imbisses entschließen. Prüfen Sie hier, welche Versicherungen Sie brauchen, bevor Sie die Tür zu Ihrem eigenen Gastronomiebetrieb öffnen.

 

OK, Sie werden die Immobilie mieten. Wer trägt die Kosten nach einem Schaden?

 

Wenn das Mietobjekt, in dem sich Ihr Imbiss befindet, beschädigt wird, ist der Eigentümer wahrscheinlich dafür versichert. Er wird die Räumlichkeiten reparieren (lassen), aber gilt das auch für die Anpassungen und Renovierungen, die Sie vorgenommen haben, um den Imbiss nach Ihrem Geschmack zu gestalten? Oder erwartet der Vermieter, dass Sie selbst für eine neue Vitrine, neue Möbel oder eine neue Kücheneinrichtung sorgen? Sind Sie für die Reparatur von Glasbruch verantwortlich oder der Vermieter? Setzen Sie Ihre Unterschrift erst, wenn Sie den Mietvertrag sorgfältig gelesen haben.