Wer klug ist, behält seine Krankenversicherung genau im Auge. Es ist jedoch nicht immer einfach zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Überwiegen die zusätzlichen monatlichen Prämienkosten auf lange Sicht den Versicherungsschutz, den Sie erhalten? In diesem Artikel gehen wir darauf ein, wie Zusatzversicherungen die Kosten für Brillen oder Zahnspangen übernehmen können und wann dies für Sie interessant ist.
Um zu entscheiden, ob Sie ein Zusatzpaket benötigen, müssen Sie zunächst wissen, was die Grundversicherung abdeckt. Die Grundversicherung deckt die wichtigsten Leistungen ab. Die Regierung legt jährlich fest, welche Leistungen dazu gehören, so dass sich dies von Jahr zu Jahr ändern kann. Für die meisten Leistungen aus der Grundversicherung muss auch die Selbstbeteiligung bezahlt werden.
Von der Grundversicherung gedeckte Leistungen sind zum Beispiel:
Manchmal benötigen Sie weitere Leistungen, z. B. Krankengymnastik, Betreuung während der Schwangerschaft, alternative Medizin oder Zahnarztbesuche. Hierfür können Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Zu diesen Themen gibt es eigene Artikel, die Sie hier finden. Aber es gibt noch mehr Erstattungen in Zusatzpaketen. In diesem Artikel gehen wir auf die Erstattungen für Brillen und Kieferorthopädie ein. Diese sind nicht für jeden interessant zu versichern. Wir erklären Ihnen gerne, warum.
Gutes Sehen ist entscheidend für unsere Lebensqualität. Leider werden Brillen und Kontaktlinsen nur dann von der Grundversicherung übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, was selten der Fall ist. Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, kann eine Zusatzversicherung, die diese Kosten übernimmt, eine gute Option sein. Die Rückerstattung gilt oft auch für verschreibungspflichtige Sonnenbrillen oder Computerbrillen.
Versicherungen bieten jährliche, halbjährliche oder sogar dreijährliche Rückerstattungen für Brillen oder Linsen. Die Erstattungen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, liegen aber oft zwischen 75 und 250 €. Dies ist regelmäßig unzureichend, insbesondere wenn Sie Gleitsichtgläser benötigen.
Es ist in der Regel uninteressant, eine Zusatzversicherung nur für Brillen oder Kontaktlinsen abzuschließen, da der Beitrag dann höher ist als die Erstattung. Für ein Paket, das eine Erstattung für Brillen einschließt, zahlen Sie schnell 20 € im Monat oder 240 € im Jahr. Das ist dann mehr als die Erstattung, die Sie bekommen würden. Wenn Sie eine Zusatzversicherung in Betracht ziehen, weil Sie auch andere Versicherungen nutzen, kann die Brillenerstattung von Vorteil sein.
Brillen und Linsen werden von der Zusatzversicherung erstattet. Diese Kosten fallen daher nicht unter die Selbstbeteiligung, die nur für Leistungen der Grundversicherung gilt.
Nützliche Tipps
Viele von uns brauchen irgendwann in ihrem Leben eine Zahnspange. Diese Behandlung kann Zahnprobleme bei Kindern und Erwachsenen verbessern oder verhindern. Die Kieferorthopädie wird jedoch nicht von der Grundversicherung übernommen (außer in einigen Ausnahmefällen). Da die Kosten für Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen beträchtlich sein können, kann eine Zusatzversicherung, die diese Kosten übernimmt, eine kluge Entscheidung sein.
Die Höhe der Erstattung und die Bedingungen variieren von einem Versicherer zum anderen. Die Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen bis zum Alter von 18 Jahren liegt in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 € und ist oft eine einmalige Erstattung. Das heißt, es handelt sich nicht um ein Budget pro Jahr, sondern für den gesamten Zeitraum, in dem Sie das Zusatzpaket abgeschlossen haben. Die Erstattung für kieferorthopädische Behandlungen ab dem 18. Lebensjahr ist wesentlich geringer und liegt in der Regel zwischen 500 € und 1 500 €. Auch hier handelt es sich oft um eine einmalige Erstattung.
Kosten für Zahnspangen
Bei den meisten Versicherern gibt es eine Wartezeit für die Erstattung kieferorthopädischer Leistungen. Diese Wartezeit beträgt ein Jahr. Für Kinder gilt diese Wartezeit bei (fast) allen Versicherern in den Niederlanden; für Erwachsene gibt es manchmal keine Wartezeit, aber die Erstattung ist in diesen Fällen auch geringer. Wartezeit bedeutet, dass Sie ein Jahr lang für Kieferorthopädie versichert sein müssen, bevor Sie die Kosten geltend machen können. Darüber hinaus können Sie die Kosten nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie entstanden sind. Das heißt, wenn Sie mit dem Abschluss der Versicherung warten, bis die Zahnspangenbehandlung kurz bevorsteht oder bereits begonnen hat, werden Ihnen die Kosten für das erste Jahr nicht erstattet. Es ist daher ratsam, den Verlauf Ihrer kieferorthopädischen Behandlung gut zu planen.
Es ist auch wichtig zu prüfen, ob es finanziell interessant ist, dafür eine Versicherung abzuschließen. Die Prämie für eine (Zahn-)Zusatzversicherung mit Kostenerstattung für Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr liegt oft bei 35 € pro Monat oder 420 € pro Jahr. Berücksichtigt man die Zahlung einer zusätzlichen Jahresprämie wegen der Wartezeit, so belaufen sich die Prämienkosten für zwei Jahre auf 840 € (wenn sich die Prämie nicht erhöhen würde). Wenn dem also eine Rückerstattung von 2.000 € gegenübersteht, kann es durchaus interessant sein, dafür eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Wenn der Kurs bereits läuft, kann es weniger interessant sein, denn im Allgemeinen sind die Kosten zu Beginn am höchsten. Tipp: Erkundigen Sie sich im Angebot des Kieferorthopäden, wie viele Kosten noch auf Sie zukommen und prüfen Sie, ob diese die zu zahlende Prämie überwiegen.
Da die Kostenerstattung für die Kieferorthopädie bei Erwachsenen viel niedriger ist, ist sie wahrscheinlich finanziell weniger attraktiv. Wenn Sie eine Zusatz- oder Zahnzusatzversicherung nur wegen der Erstattung für kieferorthopädische Leistungen abschließen, ist die Erstattung oft niedriger als die zu zahlende Prämie. Wenn Sie eine Zusatz- oder Zahnversicherung in Erwägung ziehen, weil Sie auch andere Leistungen in Anspruch nehmen, kann die Erstattung für die Kieferorthopädie bei Erwachsenen jedoch von Vorteil sein.
Ein Beispiel: Sie haben seit mehreren Jahren eine Zahnversicherung abgeschlossen, weil Sie regelmäßig hohe Zahnkosten haben. Das gleiche Zahnpaket umfasst auch die Erstattung von 1.500 € für die Kieferorthopädie von Kindern. Bei Ihrem Sohn oder Ihrer Tochter steht nun eine Zahnspange an, und die Wartezeit für die aktuelle Versicherung ist bereits erfüllt. Die Kosten für die Kieferorthopädie könnten direkt geltend gemacht werden. Aber der Kostenvoranschlag des Kieferorthopäden fällt hoch aus. Sie bräuchten also eigentlich eine höhere Deckung. Ihr Versicherer bietet auch ein Paket mit einer Deckung von 2.500 € an.
Es stellt sich also die Frage: Wenn Sie Ihr Paket bei demselben Versicherer wechseln, um eine höhere Deckung zu erhalten, gilt dann wieder eine Wartezeit?
Die Antwort auf diese Frage ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Manchmal ist der Versicherer streng und Sie müssen die gesamte Wartezeit für das neue Paket erneut erfüllen. Bei anderen Versicherern gibt es nur eine Wartezeit für das zusätzliche Budget, das damit verbunden ist. Nehmen wir noch einmal das Beispiel, bei dem 1.500 € gedeckt waren und das auf 2.500 € angepasst wird, so gilt die Wartezeit nur für die zusätzlichen 1.000 €.
Ob eine Krankenzusatzversicherung für Sie von Interesse ist, hängt ganz von Ihren persönlichen Umständen und Bedürfnissen ab. Da sich Ihre Lebensumstände ändern können, empfehlen wir Ihnen, dies jedes Jahr zu überprüfen. Es ist wichtig, die monatliche Prämie und die möglichen Kosten abzuwägen, die Sie ohne die Versicherung zu tragen hätten.
In jedem Fall steht fest, dass eine Zusatzversicherung ein wertvolles Instrument sein kann, um finanzielle Ungewissheiten zu verringern. Kurzum: Die Entscheidung für eine Zusatzversicherung ist nicht nur eine gesunde Entscheidung für Ihren Körper, sondern auch für Ihren Geldbeutel!