Abwesenheitspaket

Die All-in-One-Lösung für Fehlzeiten im Gastgewerbe.

 

KHN-Versicherung Abwesenheitspaket

Das Abwesenheitspaket für das Gastgewerbe

Wenn Ihr Mitarbeiter eine Rückenverletzung oder ein Burnout erleidet und nicht mehr (voll) arbeitsfähig ist, müssen Sie viele Dinge regeln. Dazu gehören die Organisation eines Ersatzes, die Lohnfortzahlung und die Wiedereingliederung Ihres Mitarbeiters.

Speziell für Unternehmen des Gastgewerbes haben wir ein komplettes Abwesenheitspaket entwickelt, das eine Krankenversicherung, Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und den Verzuimregisseur umfasst, der perfekt auf den Tarifvertrag für das Gastgewerbe abgestimmt ist. 

 

Auf diese Weise haben Sie alle Zutaten für ein gutes Abwesenheitsmanagement und können sich auf alles andere in Ihrem Gastgewerbe konzentrieren. Das ist schön!

Inhalt des KHN-Abwesenheitspakets

Die Komplettlösung für die Abwesenheit Ihrer Mitarbeiter.

Der Gesundheits- und Sicherheitsdienst des KHN

Die KHN-Dienst für Gesundheit und Sicherheit bietet Ihnen Unterstützung und Beratung für den gesamten Fehlzeitenprozess Ihrer kranken Mitarbeiter. So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der Fehlzeiten und können auf einen schnellen und kompetenten Gesundheits- und Sicherheitsdienst zählen, der auf Fehlzeiten im Gastgewerbe spezialisiert ist.

Die Krankengeldversicherung

Nach dem Tarifvertrag für das Gastgewerbe beträgt die Lohnzahlung im ersten Jahr 95 Prozent und im zweiten Jahr 75 Prozent. Das Gehalt Ihres erkrankten Mitarbeiters wird Ihnen mit der Krankheitsurlaubsversicherung automatisch bis zu zwei Jahre lang ausgezahlt. Das bedeutet, dass Sie keine manuellen Anträge mehr stellen müssen! Dies können Sie ganz einfach online über die XpertSuite.

Der Abwesenheitsdirektor

Der Abwesenheitsdirektor hilft Ihnen bei der Kommunikation mit den verschiedenen Parteien, mit denen Sie im Krankheitsfall Ihres Mitarbeiters zu tun haben. Wir helfen Ihnen auch, die Krankheitsabwesenheit in Ihrem Hotel- und Gaststättenbetrieb zu begrenzen. Damit Sie (die Kosten für) Arbeitsunfähigkeit und Fehlzeiten besser in den Griff bekommen.

 

Die Dienstleistung Verzuimregisseur ist ein untrennbarer Bestandteil der Krankengeldversicherung. Der Satz beträgt ab dem 1. Januar 2025 0,10 % Ihrer jährlichen Lohnsumme (ohne MwSt.).

 

Möchten Sie mehr Informationen? Füllen Sie hier unser Formular aus und wir werden gemeinsam die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen prüfen!

 

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