Betriebsunterbrechungsversicherung
Schützt Ihr Gastgewerbe vor dem Verlust des Reingewinns und der laufenden Fixkosten, wenn Sie einen Verlust erleiden.
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Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schäden
Angenommen, Ihr Gastronomiebetrieb brennt ab oder steht wegen eines Lecks komplett unter Wasser. In der Zwischenzeit laufen Ihre festen Ausgaben wie Miete, (Energie-)Rechnungen und Abschreibungen wie gewohnt weiter.
Der entgangene Reingewinn, die Arbeitskosten und die Fixkosten nach einem Schaden durch Leckage, Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm können zum Glück mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung versichert werden.
KHN-Sicherheitspaket
Sie können diese Versicherung separat oder als Teil des KHN Zekerheidspakket abschließen. Die KHN Zekerheidspakket kann selbst zusammengestellt werden und deckt die häufigsten Risiken im Gastgewerbe ab.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung für das Gastgewerbe?
Nach einem erheblichen Schaden müssen Sie Ihren Gastronomiebetrieb schließen und können keine Gäste mehr empfangen. Sie haben Umsatzeinbußen, weil Sie (vorübergehend) keine Gäste mehr empfangen können und die Gäste in der Zwischenzeit zur Konkurrenz gehen.
Außerdem müssen Sie sich um neue Räumlichkeiten für Ihren Gastronomiebetrieb bemühen. In der Zwischenzeit sind Sie jedoch verpflichtet, die Gehaltskosten für Ihr Gastronomiepersonal und die Fixkosten für Ihre Räumlichkeiten zu bezahlen. Und alles in allem haben Sie selbst kein Einkommen!
Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Ihr Unternehmen in solchen Situationen.
Wogegen ist Ihr Gastgewerbe mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?
- Fixe Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Zinsen und Abschreibungen;
- Der Nettogewinn Ihres Gastronomiebetriebs;
- Die Kosten für die Löhne Ihrer Mitarbeiter;
- Die zusätzlichen Kosten, die Sie aufbringen müssen, um wieder auf die Beine zu kommen, wie z. B. die Miete von Ersatzgeschäftsräumen.
- Kostenlose Zusatzdeckung von 30 % der Versicherungssumme. Der Grund dafür ist, dass der Bruttogewinn Ihres Gastronomiebetriebs jedes Jahr anders ist.
Welcher Auszahlungszeitraum ist günstig?
Sie können sich für eine Leistungsdauer von 52, 78 oder 104 Wochen entscheiden. Wichtig für die Festlegung der Leistungsdauer sind unter anderem der Standort, die Bauart, die Größe und die Frage, ob die Gaststättenräume gemietet oder gekauft wurden. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren können Sie die spezifischen Risiken für Ihr Gastgewerbe versichern.
Besitzen Sie eine freistehende Gastfreundschaftsimmobilie auf einem großen Grundstück? Dann empfehlen wir in der Regel einen Leistungszeitraum von 52 Wochen. Angenommen, Sie haben nach 52 Wochen wieder geöffnet, aber Ihr Umsatz ist noch nicht auf dem alten Niveau. Dann wird Ihnen die Differenz im Nettogewinn vom Versicherer erstattet, wenn Sie sich für 78 Wochen entschieden haben.
Haben Sie eine Gastronomieimmobilie im Stadtzentrum in einer dicht bebauten Lage gemietet? Dann empfehlen wir aufgrund des erhöhten Risikos eher eine 104-wöchige Auszahlungsfrist. Jede Situation ist jedoch einzigartig, weshalb wir Sie gerne unverbindlich zu Ihrem Gaststättenobjekt beraten.
Wie kann mir die KHN-Versicherung helfen?
Jeder Gastgewerbebetrieb ist einzigartig! Deshalb beraten wir Sie gerne und besprechen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welcher Versicherungsschutz am besten zu Ihrem Gastgewerbe passt. Sie können uns auch bitten , verschiedene Versicherungspolicen zu vergleichen.
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