Nach § 27 des Betriebsrätegesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht, wenn er über Rentenregelungen entscheidet. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber nicht einseitig eine Änderung durchsetzen kann.
Nach der WTP gilt dieses Zustimmungsrecht auch für den Übergangsplan. Dieser enthält die Grundsätze, Auswirkungen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen des Übergangs zum neuen System. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats ist die Umsetzung also nicht möglich.
Hinweis: Wenn das Rentensystem in einem Tarifvertrag festgelegt ist, läuft das Verfahren über die Gewerkschaften. Der Betriebsrat muss dann im Prinzip nicht zustimmen, es sei denn, es werden zusätzliche Vereinbarungen außerhalb des Tarifvertrags getroffen.
Respekt: nicht immer ist ein Übergangsplan erforderlich
Der WTP hat die Möglichkeit der Seriosität. Das bedeutet, dass die bestehenden Systeme für die derzeitigen Teilnehmer unter bestimmten Bedingungen weiterbestehen können.
- Wenn Sie sich als Arbeitgeber für diese Möglichkeit entscheiden, ist ein Übergangsplan nicht förmlich vorgeschrieben.
- Dennoch ist eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten weiterhin notwendig.
- Für neue Mitarbeiter gilt der Aufschub nicht: Sie können erst ab 2028 an einem WTP-konformen Prämiensystem teilnehmen.
Praktische Fragen für Arbeitgeber
- Beziehen Sie den Betriebsrat rechtzeitig ein
Beginnen Sie die Anhörungen so früh wie möglich, um Verzögerungen und Widerstände zu vermeiden. - Dokumentieren Sie Ihre Entscheidungen gut
Egal, ob Sie sich für den Übergang oder die Zurückstellung entscheiden: Dokumentieren Sie die Gründe dafür sorgfältig. - Kommunizieren Sie klar mit den Mitarbeitern
Transparenz über Konsequenzen und mögliche Entschädigungen ist für die Unterstützung unerlässlich. - Berücksichtigen Sie den Zustrom neuer Mitarbeiter
Sie müssen immer an einem WTp-konformen Prämiensystem teilnehmen.
Fazit: Rechtzeitig beginnen und Risiken vermeiden
Der WTP erfordert eine sorgfältige Entscheidungsfindung und eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Das Recht auf Zustimmung bedeutet, dass die Arbeitnehmer über ihren Betriebsrat ein wichtiges Mitspracherecht in diesem Prozess haben. Auch bei respektvoller Wirkung kommt es in der Praxis häufig zu (Teil-)Übergängen.
Wir von Schouten Zekerheid raten Arbeitgebern, diesen Prozess frühzeitig zu beginnen. Auf diese Weise begrenzen Sie rechtliche Risiken, schaffen Unterstützung und sorgen für einen reibungslosen Übergang zum neuen Rentensystem.

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Rob de Koning
Berater Mitarbeiterleistungen