Tipps und Hinweise zur Lieferung
Wir sehen, dass die Unternehmer im Gastgewerbe weiterhin nach kreativen Lösungen suchen, einschließlich der Lieferung von Mahlzeiten. Dies birgt jedoch zusätzliche Risiken. Deshalb haben wir einige Tipps und Ratschläge für Gaststättenunternehmer zusammengestellt, die bereits ausliefern oder mit dem Ausliefern beginnen wollen:
Eigenes Fahrzeug eines Mitarbeiters des Gastgewerbes
Wenn Ihr Mitarbeiter Waren mit seinem eigenen Fahrzeug ausliefert, d. h. mit einem Auto, einem Moped, einem Roller oder einem Elektrofahrrad, das schneller als 25 Stundenkilometer fährt, bietet seine Versicherung dafür wahrscheinlich keinen Schutz. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Schäden am oder mit dem eigenen Fahrzeug des Mitarbeiters.
Mopeds, Motorroller und Elektrofahrräder, die schneller als 25 km/h fahren
Mopeds, Motorroller und Elektrofahrräder werden zunehmend für die Auslieferung genutzt. Aufgrund einer Vielzahl von Schadensfällen in den letzten Jahren sind viele Versicherer nicht mehr bereit, diese Fahrzeuge zu versichern. Sie müssen hier mit hohen Prämien rechnen. Wenn Sie dennoch mit diesen Fahrzeugen ausliefern wollen, helfen wir Ihnen gerne, die Möglichkeiten auszuloten.
Unfall während der Arbeitszeit
Ihr Arbeitnehmer kann während der Arbeitszeit verletzt werden. Das bedeutet nicht automatisch, dass Sie als Arbeitgeber dafür haften. Wenn Sie tatsächlich nicht haften, dann ist der Unfall auch nicht über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Sind Sie haftbar, dann bietet die Betriebshaftpflichtversicherung keine Deckung bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug und Sie als Arbeitgeber müssen die Kosten tragen.
Die Arbeiterunfallversicherung (WSV) wurde entwickelt. Die WSV versichert Arbeitnehmer gegen Schäden aus allen Arten von Arbeitsunfällen, sofern keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt.