Die Ankunft eines neuen Babys bringt viel Freude mit sich, erfordert aber auch eine Menge praktischer Planung. Dies kann Fragen zu Ihrer Krankenversicherung aufwerfen. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen zu Versicherungen im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft, der Geburt und der Mutterschaftsvorsorge. Ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, oder reicht die Grundversicherung aus? Können Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, wenn Sie bereits schwanger sind?
Was deckt die Grundversicherung?
Die wichtigsten Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt werden einfach aus der Grundversicherung vergütet. Dazu gehören zum Beispiel:Bevor Sie schwanger werden
- Schwangerschaftsvorsorge: Beratung durch die Hebamme oder den Hausarzt mit Informationen über eine gesunde Schwangerschaft. Hierfür gilt kein Selbstbehalt.
- Fruchtbarkeitstests: Wenn Sie von Ihrem Hausarzt an einen Spezialisten für weitere Tests überwiesen werden, werden diese erstattet. Allerdings kann dafür der Selbstbehalt in Rechnung gestellt werden.
- Fruchtbarkeitsbehandlungen: Die Grundversicherung deckt verschiedene Fruchtbarkeitsbehandlungen wie Ovulationsinduktion (OI), künstliche Befruchtung (KI), intra-uterine Insemination (IUI), IVF und ICSI. Für diese Behandlungen gilt eine Altersgrenze von 43 Jahren für Frauen und es gilt der Selbstbehalt. Bei IVF und ICSI werden maximal 3 Versuche pro ununterbrochener Schwangerschaft erstattet. Es muss ein medizinischer Grund für diese Behandlungen vorliegen.
Wenn Sie schwanger sind
- Schwangerenvorsorge: alle regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Besuche bei der Hebamme. Für die Betreuung durch die Hebamme müssen Sie keine Selbstbeteiligung zahlen. Wenn Sie an den Gynäkologen überwiesen werden, wird dies ebenfalls erstattet, allerdings gilt der Selbstbehalt.
- Komplikationen während der Schwangerschaft: Wenn die Schwangerschaft nicht wie erhofft verläuft, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für medizinische Eingriffe wie Ultraschall, Blutuntersuchungen, NIPT und andere Tests. Sie deckt auch Behandlungen ab, wenn eine Komplikation festgestellt wird, z. B. Schwangerschaftsdiabetes oder Bluthochdruck.
- Beckenbodengymnastik bei Inkontinenz: Die ersten 9 Behandlungen werden erstattet, danach zahlen Sie den Selbstbehalt. Wenn Sie mehr Behandlungen benötigen, können Sie eine Zusatzversicherung abschließen.
Entbindung
- Die Entbindung: Sie können an verschiedenen Orten entbinden. Je nach Ort und medizinischer Situation kann eine Selbstbeteiligung anfallen.
- Zu Hause: Bei einer Hausgeburt mit Hilfe einer Hebamme werden die Kosten vollständig erstattet.
- Krankenhaus oder Geburtshaus ohne medizinische Indikation: Für eine Krankenhausgeburt ohne medizinische Notwendigkeit wird eine Zuzahlung erhoben.
- Krankenhaus oder Geburtshaus mit medizinischer Indikation: Eine Krankenhausgeburt mit medizinischer Notwendigkeit wird voll erstattet.
- Schmerztherapie: Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, werden die Kosten vollständig erstattet.
- Kaiserschnitt: Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, werden die Kosten vollständig erstattet.
Nach der Entbindung
- Entbindungspflege: Die Grundversicherung erstattet die Entbindungspflege, einschließlich der Hausbesuche der Entbindungspflegerin. Sie können sich auch an anderen Orten betreuen lassen, z. B. in einem Entbindungshotel oder Geburtshaus. Es wird ein Eigenanteil erhoben, auf den wir später in diesem Artikel näher eingehen.
Rückerstattung durch die Regierung
Nicht alle Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Einige Dinge werden vom Staat bezahlt, z. B. der NIPT-Test ohne medizinische Indikation, der 13-Wochen-Ultraschall und der 20-Wochen-Ultraschall sowie die Aufklärung (Beratung) über diese Untersuchungen. Diese Kosten müssen Sie nicht selbst tragen.
Eigenes Risiko
Bei der Selbstbeteiligung handelt es sich um einen obligatorischen Betrag, den jeder über 18-Jährige für die Pflege aus der Grundversicherung selbst zahlen muss. Für die Jahre 2025 und 2026 ist die Selbstbeteiligung auf 385 € festgelegt. Das bedeutet, dass Sie die ersten 385 €, die Ihnen an medizinischen Kosten entstehen, selbst bezahlen müssen. Es gibt Ausnahmen vom Selbstbehalt, zum Beispiel für den Hausarzt und die Hebamme. Für Untersuchungen wie gynäkologische Untersuchungen oder Bluttests gilt ein Selbstbehalt. Dies gilt auch für Medikamente oder Behandlungen, zum Beispiel durch den Gynäkologen. Wenn Sie den Betrag von 385 € vollständig bezahlt haben, werden Ihnen die Kosten für die Behandlung von der Grundversicherung erstattet. Der Selbstbehalt ist nicht mit der Eigenbeteiligung identisch.
Eigener Beitrag
Zusätzlich zur Selbstbeteiligung müssen Sie in manchen Fällen eine Zuzahlung leisten. Diese Kosten tragen Sie selbst, es sei denn, Sie haben eine Zusatzversicherung, die diese Kosten abdeckt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Selbstbeteiligung noch nicht ausgeschöpft haben, können sowohl die Zuzahlung als auch die Selbstbeteiligung anfallen.
- Ambulante Entbindung ohne medizinische Indikation: Bei einer Krankenhausgeburt ohne medizinische Notwendigkeit wird ein Teil der Kosten von der Grundversicherung erstattet. Im Jahr 2025 werden maximal 261 € erstattet. Die Eigenbeteiligung entspricht der Differenz zwischen den Gesamtkosten (dem Krankenhaustarif) und dem Betrag von 261 €. Der nationale Höchstsatz (Krankenhaus) für eine Entbindung ohne medizinische Indikation beträgt 841,51 €. Wenn Ihr Krankenhaus also den Höchstsatz berechnet, beträgt der Eigenanteil 580,61 € (841,51 € - 261,00 € = 580,61 €). Im Durchschnitt liegt die Selbstbeteiligung jedoch bei 500 €. Für diese Zuzahlung können Sie eine Zusatzversicherung abschließen; die Zuzahlung wird dann je nach Versicherer und gewähltem Paket ganz oder teilweise erstattet.
- Mutterschaftsbetreuung zu Hause: Sie zahlen 5,40 € pro Stunde im Jahr 2025 als Selbstbeteiligung. Mit der Grundversicherung haben Sie Anspruch auf mindestens 24 und höchstens 80 Stunden Mutterschaftsbetreuung, je nach Situation. Im Durchschnitt werden 49 Stunden Mutterschaftsbetreuung in Anspruch genommen, was einem Eigenanteil von 269,50 € entspricht.
- Entbindungspflege an einem anderen Ort: Für die Entbindungspflege in einem Geburtshaus oder Entbindungshotel zahlen Sie 21,50 € pro Tag für das Kind und 21,50 € pro Tag für die Mutter. Wenn der Tarif des Ortes höher ist als 152 € pro Tag für das Kind und 152 € für die Mutter, müssen Sie auch den darüber liegenden Betrag selbst bezahlen.
- Eigenbeteiligung bei Arzneimitteln: Liegt der Preis des Arzneimittels über dem festgelegten Erstattungshöchstbetrag, müssen Sie die Differenz bezahlen. Diese Eigenbeteiligung beträgt maximal 250 € pro Jahr.
Zusatzversicherung
Viele Versicherer bieten in ihren Zusatzpaketen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft. Welche Leistungen genau angeboten werden und wie umfangreich sie sind, ist je nach Versicherer und Paket unterschiedlich. Nachstehend finden Sie Beispiele für Erstattungen in Zusatzversicherungen. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bevor Sie schwanger werden
- (Selbst-)Hilfsprogramme (z. B. Smarter Pregnant): Die Versicherer erstatten die Kosten für ein (Selbsthilfe-)Programm in der Regel einmal während des Versicherungszeitraums. Die Erstattung erfolgt nicht pro Kalenderjahr, Sie erhalten also nicht jedes Jahr eine neue Erstattung.
Wenn Sie schwanger sind
- Schwangerschaftskurse: Erstattung von Kursen wie Schwangerschaftsyoga, Hypnobirthing oder einem "Puff"-Kurs. Die Versicherer erstatten in der Regel bis zu einem Höchstbetrag zwischen 50 und 200 € pro Jahr, je nach Paket. Die durchschnittlichen Kosten für diese Kurse liegen zwischen 150 € und 250 €.
- Beckenphysiotherapie: Viele schwangere Frauen leiden unter Beckenschmerzen. Eine Beckenbodengymnastik kann helfen. Wie bereits beschrieben, wird die Beckenbodengymnastik bei Inkontinenz von der Grundversicherung übernommen. Liegt jedoch ein anderer Grund vor, z. B. Bänderschmerzen, können Sie bei den meisten Zusatzversicherungen die Rückerstattung für Physiotherapie auch für Behandlungen bei Beckenschmerzen nutzen. Wenn Sie nicht dafür versichert sind, betragen die Kosten durchschnittlich 50 € pro Einzelbehandlung.
Entbindung
- Umstandspaket: Es enthält das Nötigste wie eine Nabelklemme, Umstandskleidung, sterilen Mull, Desinfektionsmittel und einen Matratzenschoner. Sie können das Paket bei Ihrer Krankenkasse anfordern. (Bei einigen Krankenkassen ist das Mutterschaftspaket von der Grundversicherung abgedeckt und Sie müssen keine Zusatzversicherung abschließen, um ein Mutterschaftspaket zu beantragen).
- Selbstbeteiligung bei ambulanten Entbindungen: Die Versicherer erstatten die Selbstbeteiligung je nach Paket ganz oder teilweise.
- TENS-Schmerztherapie: Einige Zusatzversicherungen bieten eine (teilweise) Erstattung der Kosten für die Miete oder den Kauf eines TENS-Geräts, in der Regel bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, z. B. 50 bis 100 €.
Nach der Entbindung
- Inkubator-Nachsorge: ist eine Form der speziellen Mutterschaftsbetreuung für Eltern eines Babys, das mindestens 5 Tage in der Inkubatorstation oder insgesamt 8 Tage im Krankenhaus verbracht hat. Zusätzliche Stunden können im Rahmen der Zusatzversicherung erstattet werden.
- Eigenbeteiligung bei Mutterschaft: Die Zusatzversicherung erstattet die Eigenbeteiligung je nach Versicherer und gewähltem Paket teilweise oder vollständig.
- Zusätzliche Mutterschaftsbetreuung nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei medizinischer Indikation: Einige Zusatzversicherungen erstatten zusätzliche Stunden der Mutterschaftsbetreuung, wenn es einen besonderen Grund dafür gibt. Die Erstattung variiert je nach Versicherer und gewähltem Paket.
- Stillhilfe: ist eine Hilfe bei Problemen beim Stillen. Zusatzversicherungen bieten dafür oft eine Erstattung bis zu einem Höchstbetrag an, zum Beispiel 200 Euro pro Jahr. Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine Stillberatung bei 120 € pro Beratung oder 150 € für eine erweiterte Beratung.
- Milchpumpe: Die Kostenerstattung für eine Milchpumpe ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. Einige Versicherer erstatten einen bestimmten Betrag für den Kauf einer neuen Milchpumpe, andere auch für die Miete oder für neue Teile einer vorhandenen Milchpumpe. Die Rückerstattung kann einmalig oder pro Lieferung erfolgen. Eine einzelne elektrische Milchpumpe kostet zwischen 80 und 200 €. Die Erstattungen liegen oft zwischen 75 und 80 €.
Krankenversicherung für Babys
In den Niederlanden muss jeder eine Grundversicherung abschließen, auch Kinder. Für Kinder bis zu 18 Jahren zahlen Sie keine Prämie und es gibt keine Selbstbeteiligung. Es ist wichtig, dass Sie Ihr Kind innerhalb von vier Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. Wenn Sie und Ihr Partner nicht zusammen versichert sind, können Sie Ihr Baby bei Ihrer eigenen Krankenversicherung oder der des anderen Elternteils anmelden. Es ist ratsam, das Kind bei dem Elternteil anzumelden, der den umfangreichsten Versicherungsschutz hat. Wenn Sie und Ihr Partner in der gleichen Versicherung sind, erhält Ihr Baby automatisch den gleichen Versicherungsschutz wie der Elternteil mit der umfassendsten Versicherung. Tipp: Prüfen Sie sorgfältig, ob dies auch ordnungsgemäß vom Versicherer abgewickelt wird; manchmal geht dies schief.
Nützliche Tipps
- Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse einen Vertrag mit dem Gesundheitsdienstleister Ihrer Wahl abgeschlossen hat. Ohne Vertrag ist die Kostenerstattung oft niedriger.
- Vergleichen Sie: Krankenzusatzversicherungen, Prämien und Bedingungen in unserem Krankenversicherungsvergleich, um die beste Wahl zu treffen.
- Prüfen Sie, ob es für Sie interessant ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie zu Hause entbinden oder mit einer medizinischen Indikation im Krankenhaus entbinden wollen, entfällt die Zuzahlung für die ambulante Entbindung. Dann bleibt Ihnen möglicherweise nur der Eigenanteil für die Entbindungspflege. Wie bereits erwähnt, beträgt dieser Eigenanteil im Durchschnitt 269,50 €. Wenn dies der einzige Grund für Sie ist, eine Zusatzversicherung abzuschließen, ist sie wahrscheinlich nicht interessant. Denn die Prämie, die Sie für das Zusatzpaket zusätzlich zahlen, ist dann wahrscheinlich höher als die Erstattung, die Sie erhalten. Wenn Sie erwarten, dass Sie weitere Erstattungen in Anspruch nehmen, wie z. B. die Zuzahlung für eine ambulante Entbindung, einen Schwangerschaftskurs, eine Beckenbodengymnastik oder das Mutterschaftspaket, dann wird der Abschluss einer Zusatzversicherung schnell interessant.
- Erhöhung der Selbstbeteiligung
Viele junge, gesunde Frauen sind es gewohnt, sich für eine erhöhte oder sogar maximale Selbstbeteiligung von 885 € zu entscheiden. Sie erhalten dann eine Ermäßigung auf ihre Prämie, und wenn Sie nur wenige Kosten für die Gesundheitsfürsorge haben, kann dies von Vorteil sein. Wenn Sie schwanger sind, ist es ratsam, die Versicherung zu überdenken. Es stimmt, dass Geburtshilfe und Mutterschaft von der Selbstbeteiligung ausgenommen sind. Wenn Sie also eine Schwangerschaft ohne Komplikationen haben, stehen die Chancen gut, dass Sie nicht einmal die obligatorische Selbstbeteiligung erreichen. Möglicherweise müssen Sie nur den Selbstbehalt für eine Blutuntersuchung selbst bezahlen.
Wenn Sie jedoch schwanger sind und die Wehen einsetzen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine Behandlung in Anspruch nehmen müssen, die unter den Selbstbehalt fällt, sehr viel höher. Wenn Sie zu einem Gynäkologen überwiesen werden oder unerwartet mit dem Krankenwagen transportiert werden müssen, entstehen Ihnen bald mehr als 385 € (oder sogar 885 €) an Kosten, die vom Selbstbehalt abgedeckt werden.
Wägen Sie also ab, ob der zusätzliche Rabatt das Risiko aufwiegt, den vollen Selbstbehalt selbst tragen zu müssen. Berücksichtigen Sie dabei auch, ob Sie den Betrag entbehren können, wenn Sie plötzlich mit diesen Kosten konfrontiert werden. - Medizinische Selektion: Die Krankenversicherer dürfen Sie in der Grundversicherung nicht ablehnen, auch wenn Sie schwanger sind. Bei den Zusatzversicherungen führen einige Versicherer bei den umfassendsten Paketen eine medizinische Auswahl durch. In der Praxis erfolgt diese Auswahl häufig in Form eines Fragebogens über Ihren Gesundheitszustand, der selten Fragen zur Schwangerschaft enthält.
- Schwanger während der Wechselperiode der Krankenversicherung: Da eine Schwangerschaft in der Regel neun Monate dauert, besteht die Möglichkeit, dass Sie während Ihrer Schwangerschaft die Krankenversicherung wechseln, und zwar während der jährlichen Wechselperiode im November und Dezember. Das macht es oft attraktiv, die Krankenversicherung (und insbesondere die Zusatzversicherung) noch an Ihre Bedürfnisse rund um Geburt und Mutterschaft anzupassen. Wenn Sie jedoch das Pech haben, kurz vor dem Wechselzeitraum zu entbinden, bieten einige Krankenversicherer einen so genannten Mitwachs- oder Familienservice an. Damit können Sie Ihre Police um eine Zusatzversicherung mit Erstattung des Eigenanteils für die Mutterschaftsvorsorge oder andere relevante Leistungen ergänzen.
Die Vorteile einer Gruppenkrankenversicherung
- Sie profitieren von höheren Erstattungen als bei einer Einzelversicherung.
- Die Krankenversicherung ist für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder da.
- Wir arrangieren Ihren Wechsel. Treffen Sie eine Auswahl und wir erledigen den Rest!
Schlussfolgerung
Die Ankunft eines neuen Kindes bringt viel Freude, aber auch viele praktische Dinge, die geregelt werden müssen. Eine gute Krankenversicherung, die Ihren Bedürfnissen und Wünschen während der Schwangerschaft und nach der Geburt entspricht, kann Ihnen eine Menge Stress und unerwartete Kosten ersparen. Vergewissern Sie sich, dass Sie gut über Ihren derzeitigen Versicherungsschutz informiert sind, und ziehen Sie bei Bedarf eine zusätzliche Versicherung in Betracht.
Auf diese Weise können Sie sich auf das konzentrieren, was wirklich wichtig ist: die Versorgung Ihres neuen Babys.